Wissenswertes

Eine korrekte und sichere Fahrweise trägt viel zur Unfallverhütung bei

Ab 1. April 2024 gilt für neu in Verkehr gesetzte schnelle E-Bikes eine Tachopflicht (Art. 178b Abs. 3 VTS). E-Bikerinnen und E-Biker müssen den Geschwindigkeitsmesser während der Fahrt im Blickfeld haben und die Höchstgeschwindigkeiten, namentlich in Tempo-20- und Tempo-30-Zonen, einhalten. Bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge müssen bis am 1. April 2027 nachgerüstet werden (Art. 222q VTS).

Sicher mit E-Power unterwegs

Ratgeber E-Bike fahren Sicher mit E-Power unterwegs

Das Tragen eines Velohelms ist bei schnellen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h obligatorisch. Aber auch auf langsameren Modellen mit Tretunterstützung bis 25 km/h empfiehlt die BFU, einen Helm zu tragen.

Ein E-Bike fährt bei gleichem Kraftaufwand deutlich schneller als ein herkömmliches Velo. Dies führt zu einem ungewohnt langen Bremsweg und es bleibt weniger Zeit, auf Unerwartetes zu reagieren.

Wie bei allen anderen Zweirädern auch übersehen andere Verkehrsteilnehmer E-Bikes leicht oder nehmen sie zu spät wahr. Zudem besteht Verwechslungsgefahr: Ein herkömmliches Velo ist auf den ersten Blick kaum von einem E-Bike zu unterscheiden. Das Tempo von E-Bikes wird deshalb oft unterschätzt.

Deshalb ist es sehr wichtig, mit dem E-Bike defensiv und vorausschauend zu fahren. Bessere Sichtbarkeit erhöht die Sicherheit ebenfalls. Dazu gehört das Fahren mit Licht am Tag. Per 1. April 2022 ist das für alle E-Bikes Pflicht. Auf dem E-Bike empfiehlt sich ausserdem auch tagsüber das Tragen einer Leuchtweste.


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Was sich beim Motorrad bewährt hat, gibt es nun auch beim E-Bike: Ab 2019 kommen die ersten serienmässigen ABS-E-Bikes auf den Markt. Das ABS verhindert bei einer Vollbremsung das Blockieren des Vorderrades und vermeidet gleichzeitig durch die Hinterrad-Abheberegelung einen Überschlag. Das ABS verbessert die Sicherheit insbesondere im Trekking- und Citybereich, es hat aber systembedingte Grenzen (z. B. beim Fahren mit starker Schräglage).

Die bfu erachtet ABS am E-Bike als sinnvoll.

Tipps

Wählen Sie ein E-Bike mit einer Tretunterstützung, die Ihrem Fahrkönnen entspricht. Falls Sie Ihr herkömmliches Fahrrad zu einem E-Bike aufrüsten wollen, bedenken Sie die erhöhten Belastungen. Lassen Sie sich im Fachhandel beraten.

Prüfen Sie den Kauf eines ABS-E-Bikes.

Seien Sie sich der längeren Anhaltewege bewusst, insbesondere dann, wenn Sie Kinder transportieren.

Andere Verkehrsteilnehmende unterschätzen oft die Geschwindigkeit von E-Bikes. Fahren Sie deshalb defensiv. Mit eingeschaltetem Licht und Leuchtweste werden Sie zudem besser gesehen.

Tragen Sie einen Velohelm.

Machen Sie vor dem Kauf eine Probefahrt, um die Eigenschaften des E-Bikes kennenzulernen.

Ob mit oder ohne ABS: Vorausschauendes, defensives und der Situation angepasstes Fahrverhalten ist die beste Unfallprävention.

Beachten Sie beim Benützen des E-Bikes im Ausland die jeweils gültigen Vorschriften.

Ab 1. April 2024 gilt für neu in Verkehr gesetzte schnelle E-Bikes eine Tachopflicht (Art. 178b Abs. 3 VTS). E-Bikerinnen und E-Biker müssen den Geschwindigkeitsmesser während der Fahrt im Blickfeld haben und die Höchstgeschwindigkeiten, namentlich in Tempo-20- und Tempo-30-Zonen, einhalten. Bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge müssen bis am 1. April 2027 nachgerüstet werden (Art. 222q VTS).



Quelle:

bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung

Hodlerstrasse 5a

CH-3011 Bern


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Einzigartiges schützen

Tragen Sie einen gut sitzenden Velohelm mit der Bezeichnung EN 1078 – nicht nur beim sportlichen Velofahren und Biken, sondern auch im Strassenverkehr.

Probieren Sie den Helm vor dem Kauf an: Er soll gut sitzen, ohne zu drücken und zu wackeln.

Die Vorderkante sollte sich zwei Fingerbreit über der Nasenwurzel befinden.

Passen Sie die Bänder auf beiden Seiten gleich satt an. Zwischen Kinn und Band soll nur noch ein Finger Platz haben.

Das Alter und die Abnutzung des Helms spielen bei der Schutzwirkung eine Rolle. Ersetzen Sie den Helm deshalb gemäss den Hinweisen des Herstellers oder dann, wenn er einen starken Schlag erlitten hat.

Bei Dämmerung/Nacht tragen Sie mit Vorteil einen Helm mit integrierten roten Rückleuchten und mit lichtreflektierendem Material.


Quelle:

bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung

Hodlerstrasse 5a

CH-3011 Bern


e-Scooter und e-Bikes im Schweizer Strassenverkehr

Elektro Scooter und e-Bikes mit 20 bzw. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten als Leicht-Motorfahrräder und werden rechtlich identisch behandelt. Im Schweizer Strassenverkehr sind derartige Fahrzeuge dem klassischen Velo absolut gleichgestellt insofern sie ein Strassenzulassung haben. Dadurch dürfen Sie mit Ihrem e-Scooter und e-Bike auch die für jeden Velofahrer zur Verfügung stehenden Velowege benützen. Radwege zu befahren ist für alle Velos und Mofas sogar Pflicht, wenn diese parallel zur Strasse verlaufen.